Seit dem 02.02.2022 müssen Fahrerinnen und Fahrer nach Grenzübertritten das Landessymbol des besuchten Landes im digitalen Fahrtenschreiber eingeben - bereits an der ersten verfügbaren Haltemöglichkeit. So sehen es die Bestimmungen des des Mobilitätspakets 1 vor. Mit dem Komfort-Upgrade DTCO 4.0e dürfte dieser Zwangsstopp allerdings besonders kurz ausfallen.
Die Länderkürzel-Eingabe.
Fahrerinnen und Fahrer sind gemäß Artikel 34 Absatz 7 VO (EU) Nr. 165/2014 verpflichtet, im digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes einzugeben, in dem sie ihre tägliche Arbeitszeit beginnen bzw. beenden. Eine Routine, die sich nicht der allergrößten Beliebtheit erfreut und zudem gerne übersehen wird. Von den neuen EU-Regelungen zum Mobilitätspaket wird nun auch dieser Vorgang betroffen sein. Denn sie schreiben vor, dass Fahrerinnen und Fahrer das Landessymbol eines Landes nunmehr bereits dann in den Fahrtenschreiber eingeben müssen, sobald sie dessen Grenze übertreten haben. Es muss also der nächstmögliche Halteplatz an oder nach der Grenze angesteuert werden, denn die Eingabe der Länderkennung darf nur im stehenden Fahrzeug vorgenommen werden.
Schneller wieder unterwegs.
Wer allerdings schon das Komfort-Upgrade DTC0 4.0e nutzt, dürfte es etwas einfacher haben. Dank einer integrierten Landkarte für die Länder- und Regionen-Erkennung erscheint das betreffende Land per Default im Display zur Auswahl und kann direkt angewählt werden. Das zeitaufwändige Scrollen durch die bis zu 29 Länderkürzel bis zur passenden Kennung entfällt damit. Übrigens: Da für das Komfort-Update 4.0e keine neue Hardware erforderlich ist, kann die neue Version beim nächsten Werkstatttermin ohne größeren Aufwand aufgespielt werden. Eine kleine Investition, die das Leben der Fahrerinnen und Fahrer nicht nur bei dieser Routine spürbar leichter machen kann.
Übrigens: Die lästige Routine des neuen „Boxenstopps“ entfällt jedoch spätestens dann wieder, wenn der neue DTCO 4.1 eingeführt wird. Das Gerät wird nämlich in der Lage sein, den Fahrzeugstandort an bestimmten Zeit- und Ortspunkten und somit auch den Grenzübertritt während der täglichen Arbeitszeit zu erkennen, zu speichern und gleichzeitig den hohen Anforderungen an die Sicherheits- und Verschlüsselungstechnik zu genügen. Eine manuelle Eingabe beim Grenzübertritt ist dann nicht mehr nötig.
Upgraden auf DTCO 4.0e.
Sprechen Sie unser Werkstattteam bei der nächsten Überprüfung Ihres DTCO 4.0 nach §57b StVZO auf das Upgrade an!
Terminvereinbarung: