Was sich an der Gesetzeslage ändert

Neu in 2023.

Auch 2023 kommen auf die Speditions- und Logistikbranche einige rechtliche Neuerungen. Die wichtigsten rechtlichen Änderungen des neuen Jahres:

Der intelligente Tachograph der 2. Version kommt!

Am 21. August 2023 ist es soweit: die zweite Version des intelligenten Tachographen wird für alle Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zur Pflicht. Der DTCO 4.1 bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich. Zum Beispiel können mit ihm unter anderem Grenzübertritte automatisch erfasst und insbesondere Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentiert werden. Auch verdoppelt sich mit ihm die Speicherkapazität der Tachographendaten von 28 auf 56 Tage, was ab Ende 2024 ebenfalls zu den Compliance-Pflichten von Flottenmanagern gehören wird.

Höhere Maut auf Bundesfernstraßen

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Für Lkw ab 7,5 Tonnen sind auf Bundesfernstraßen nun höhere Abgaben fällig. Um wieviel sich die Maut erhöht, hängt von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs, seinem zulässigen Gesamtgewicht und der Zahl der Achsen ab. Besonders hoch ist der Anstieg mit gut 40 Prozent für Fahrzeuge der Euroschadstoffklasse 4 und einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen. Ab dem Jahr 2024 soll die Maut dann auch auf Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Die neuen Mautsätze für Deutschland finden Sie hier.
Auch in anderen Ländern wie zum Beispiel in Österreich, Frankreich oder Spanien wurden die Mautgebühren in diesem Jahr angehoben.

Neue Adresse, gleicher Ansprechpartner

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 trägt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einen neuen Namen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Grund für die Umbenennung ist laut dem Bundesamt selbst der Aufgabenzuwachs im Bereich Mobilität wie beispielsweise gesellschaftliche Zukunftstrends im Verkehr, Radverkehr oder ÖPNV. Als zentrale Kontroll- und Ahndungsbehörde für den Güterverkehr bleibt das BALM weiterhin zuständig für das Mautverfahren und die Bewilligung von Fördergeldern für Flottenbetreiber, z. B. für De-Minimis-Beihilfen.

Führerscheintausch 2023: Jahrgang 1965-70

Für alle Fahrer zwischen 52 und 58 tickt die Uhr: Denn die Jahrgänge 1965 bis 1970 sollten sich in diesem Jahr um den Umtausch ihres älteren Führerscheins in einen modernen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein kümmern. Denn für sie läuft die Frist am 19. Januar 2024 ab.

Lieferkettengesetz

Neben vielen anderen Branchen müssen auch große Unternehmen aus dem Speditions- und Logistikbereich mit mehr 3.000 Mitarbeitern seit 1. Januar 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten und sich bemühen, dass es in ihrem Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette zu keinen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschutzverstößen kommt. Um dieses Bemühen zu belegen, müssen die betroffenen Unternehmen ein geeignetes Risikomanagement inkl. Risikoanalyse einführen und umsetzen. Ab 2024 wird das Lieferkettengesetz auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.

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