Für die Aktivierung und Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber der 2. Generation ("intelligenter" Fahrtenschreiber, z. B. DTCO® 4.0) werden Werkstattkarten der Generation 2 benötigt.
Die Werkstattkarten der 2. Generation sind abwärtskompatibel, funktionieren also bislang auch in den digitalen Fahrtenschreibern der 1. Generation (z. B. DTCO® 1.0 bis 3.0). Vom Kraftfahrt-Bundesamt und von den nationalen Ausgabestellen werden daher seit dem 15.03.2019 nur noch die Werkstattkarten der 2. Generation ausgegeben – auch wenn die Werkstatt und die betreffende Fachkraft noch nicht über die erforderlichen Voraussetzungen zur Aktivierung und Kalibrierung der intelligenten Fahrtenschreiber verfügen.
Seit dem 15.03.2021 werden die Werkstattkarten der 2. Generation jedoch nur noch dann ausgegeben, wenn für die betreffende Fachkraft eine gültige Schulung nach Anhang 1c (intelligenter Fahrtenschreiber) sowie für die Werkstatt eine gültige Anerkennung/Beauftragung, ebenfalls nach Anhang 1c, nachgewiesen werden.
Können diese Voraussetzungen nicht erbracht werden, so dürfen in der Werkstatt keine § 57b-Prüfungen mehr durchgeführt werden. Dies betrifft dann alle Generationen digitaler Fahrtenschreiber!
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