Schluss mit dem Papierkram

Elektronische Führerscheinkontrolle – korrekt und effizient.

Die Führerscheinkontrolle gehört zu den gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern und Fuhrparkleitern. Fuhrparkverantwortliche müssen sicherstellen, dass alle Personen, die in einem Unternehmen ein Fahrzeug führen, eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Anderenfalls riskieren Sie als Fuhrparkverantwortlicher nach § 21 StVG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe.

§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahren ohne Fahrerlaubnis (Auszug)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […]

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer […] vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist […]

Wie oft müssen die Führerscheine kontrolliert werden?

Weder im Gesetz noch durch die Rechtsprechung ist verbindlich festgelegt, in welchen zeitlichen Abständen und aus welchen Gründen der Führerschein zu kontrollieren ist. Verschiedene Urteile sehen die halbjährliche Kontrolle der Führerscheine aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Fahrzeug des Unternehmens nutzen, als angemessen an. Das gilt gleichermaßen für dauerhaft überlassene Fahrzeuge (Dienstwagen) und für Poolfahrzeuge mit einem festen und eingeschränkten Nutzerkreis. Zwei Gründe sprechen allerdings dafür, die Kontrollintervalle zu verkürzen:

  1. Nicht selten dauert die ordnungs- oder strafrechtliche Ahndung, also der Führerscheinentzug mit Fahrverbot, zwischen vier Wochen und zwölf Monaten. Eine halbjährliche Kontrolle läuft also unter Umständen „ins Leere“. Die regelmäßige Führerscheinkontrolle sollte daher, um auch die vierwöchigen Fahrverbote zu erfassen, mindestens alle vier Wochen durchgeführt werden.

  2. Wenn bei Poolfahrzeugen der Nutzerkreis nicht genau feststeht, sollten die Führerscheine vor jeder Fahrt kontrolliert werden. Das mag zwar aufwendig erscheinen, doch bedenken Sie, dass die Unterlassung bei Unfällen gravierende juristische Folgen für den Fuhrparkverantwortlichen haben kann. 

„Anlassbezogene“ Führerscheinüberprüfungen bieten sich darüber hinaus vor allem nach Betriebsfeiern an oder nach besonderen Feiertagen, bei denen im Regelfall Alkohol konsumiert wird.

Nachweispflicht

Wichtig ist, dass die regelmäßige Führerscheinkontrolle vor dem Gesetzgeber, aber auch anderen Parteien (zum Beispiel Versicherungen) nachgewiesen werden kann. Die Prüfung der Führerscheine sollte also mindestens schriftlich festgehalten werden. Die Führerscheinkontrolle zu automatisieren spart Zeit und Verwaltungsaufwand.

Führerscheinkontrolle vom Tachographenspezialisten

SCHROIFF bietet Ihnen passende Systeme für die automatische Führerscheinkontrolle an: Manipulationssicher dank RFID-Labeln und wahlweise als Stand-alone-Lösung oder eingebunden in die Download- und Archivierungslösungen von VDO.

Vorteile:

  • Enorme Zeitersparnis durch Automation - Papierkopien oder manuelle personalintensive Datenpflege entfallen.

  • Abdeckung der Dokumentationspflicht durch die Kontrollhistorie

  • Standortübergreifender Einsatz möglich; zentrale Datenhaltung

  • Hohe Verfügbarkeit und Zugänglichkeit durch 24/7-Betrieb

  • Bequeme Kontrolle im 4-Wochen-Rhythmus möglich. Zwar schreibt der Gesetzgeber nur eine „ regelmäßige Kontrolle“ vor, aber wenn beispielsweise im vierteljährlichen Rhythmus geprüft wird, riskiert der Arbeitgeber, dass ihm ein etwaiger Führerscheinentzug entgeht und der Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt.

Für die automatische Führerscheinkontrolle von SCHROIFF benötigen Sie nur ein internetfähiges Terminal, Label für die Führerscheine und die passende Software.

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