Neue Pflicht für Transporter ab Juli 2026

Intelligenter Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge.

Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle leichten Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 t und 3,5 t, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (ab DTCO 4.1a) gemäß EU-Mobilitätspaket I ausgestattet sein.

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder je nach Land von 1.500 € bis zu 4.400 € je Verstoß

  • Stilllegung des Fahrzeugs an Grenzübergängen

  • Im schlimmsten Fall der Entzug von Transportgenehmigungen

Für wen gilt die Regelung?

Die Pflicht betrifft alle gewerblich genutzten leichten Nutzfahrzeuge,

  • deren zulässige Gesamtmasse (inkl. Anhänger oder Sattelanhänger) über 2,5 Tonnen liegt, und

  • die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage eingesetzt werden.
    (Kabotage bedeutet: innerstaatlicher Güterverkehr durch ein ausländisches Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land.)

Welche Pflichten gelten für Flotten und Fahrpersonal?

Mit der neuen Tachographenpflicht kommen auf die betroffenen Logistikunternehmen einige grundlegende Verpflichtungen zu.

Flottenbetreiber müssen für Folgendes sorgen:

  • Einbau und regelmäßige Überprüfung der Tachographen in den Fahrzeugen

  • Beschaffen einer Unternehmenskarte

  • Setzen einer Unternehmenssperre im intelligenten Fahrtenschreiber mit der Unternehmenskarte, um die im Gerät gespeicherten Daten gegen unbefugtes Herunterladen zu schützen

  • Aufzeichnung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten durch das Fahrpersonal

  • fristgerechter Download der Daten von Fahrerkarten (mindestens einmal alle 28 Tage) und aus dem Tachographenspeicher (mindestens einmal alle 90 Tage)

  • Archivierung dieser Daten für mindestens 12 Monate in einer passenden Archivierungsanwendung

  • Unterweisung des Fahrpersonals über die ordnungsgemäße Verwendung der Tachographen

  • Einhaltung von nationalen und internationalen Vorschriften zu Entsendung, Kabotage und Arbeitszeiten

Auch auf Fahrerinnen und Fahrer kommen neue Pflichten zu:

  • Beschaffen einer gültigen Fahrerkarten, sofern nicht bereits vorhanden

  • Mitführen der Fahrerkarte

  • tägliche Erfassung der Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Pausenzeiten

  • manueller Nachtrag von Aktivitäten, die nicht vom Tachographen erfasst und auf der Fahrerkarte gespeichert werden

  • Unterstützung des Unternehmens beim Download der Tachographen- und Fahrerkartendaten

  • Kooperation mit Behörden bei der Kontrolle der Tachographendaten

  • Einhaltung der geseltzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie der EU-Vorschriften zu Entsendung und Kabotage

  • regelmäßige Kontrolle des Tachographen auf ordnungsgemäße Funktion

  • Teilnahme an Unterweisungen oder Schulungen, um den Einsatz und die Bedienung des Tachographen besser zu verstehen.

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