Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle leichten Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 t und 3,5 t, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (ab DTCO 4.1a) gemäß EU-Mobilitätspaket I ausgestattet sein.
Bei Verstößen drohen:
Bußgelder von bis zu 1.500 € pro Kontrolle
Stilllegung des Fahrzeugs an Grenzübergängen
Im schlimmsten Fall der Entzug von Transportgenehmigungen
Für wen gilt die Regelung?
Die Pflicht betrifft alle gewerblich genutzten leichten Nutzfahrzeuge,
deren zulässige Gesamtmasse (inkl. Anhänger oder Sattelanhänger) über 2,5 Tonnen liegt, und
die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage eingesetzt werden.
(Kabotage bedeutet: innerstaatlicher Güterverkehr durch ein ausländisches Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land.)
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