Neue Pflicht ab 1. Juli 2025

Intelligenter Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle leichten Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 t und 3,5 t, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (ab DTCO 4.1a) gemäß EU-Mobilitätspaket I ausgestattet sein.

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder von bis zu 1.500 € pro Kontrolle

  • Stilllegung des Fahrzeugs an Grenzübergängen

  • Im schlimmsten Fall der Entzug von Transportgenehmigungen

Für wen gilt die Regelung?

Die Pflicht betrifft alle gewerblich genutzten leichten Nutzfahrzeuge,

  • deren zulässige Gesamtmasse (inkl. Anhänger oder Sattelanhänger) über 2,5 Tonnen liegt, und

  • die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage eingesetzt werden.
    (Kabotage bedeutet: innerstaatlicher Güterverkehr durch ein ausländisches Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land.)

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zur Nachrüstung Ihrer Fahrzeuge und unterstützen Sie dabei, Ihren Betrieb sicher und gesetzeskonform auf Kurs zu halten.

Detlev Scherling
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