Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.
Dies wurde bereits mit der VO (EU) Nr. 165/2014 festgelegt. Zweck der Verordnung ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.
Eine Umrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht derzeit nicht. Diese müssen seit Mai 2006 mit einem digitalen Fahrtenschreiber (digitales EU-Kontrollgerät) ausgerüstet sein. Noch ältere Fahrzeuge, die unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen, sind in der Regel mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet.
Nein - Es ist keine neue Fahrerkarte erforderlich.
Die jetzigen Fahrerkarten und die neuen Fahrerkarten (G2) sind voll kompatibel zum neuen
DTCO®
4.0 sowie den Vorgängermodellen.
Die Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte bleibt gültig bis zum regulären Ablauf. Die Anmeldung am DTCO® 4.0
bleibt
unverändert wie bei den digitalen Vorgängermodellen.
Der DTCO® 4.0 fragt beim ersten Stecken der Fahrerkarte, ob die persönlichen Daten verwendet werden dürfen.
Der Datenschutz wird dabei für den Fahrer durchgehend gewährleistet. Lediglich 18 der 72 verfügbaren Datensätze sind nicht als „persönlich“ klassifiziert. Alle anderen Daten dürfen erst dann aus dem Cockpit über die ITS-Schnittstelle gegeben werden, wenn der Fahrer die Anfrage durch den "Privacy Button" genehmigt hat.
Damit wird den hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Richtlinie 2016/679 entsprochen.
Das sehen die Kontrolleure beim Fernauslesen über die DSRC-Schnittstelle, also bei der sogenannten Vorabkontrolle:
Nur wenn eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird, werden die jeweiligen Lkw zur genaueren Kontrolle angehalten. Eine "automatische Bestrafung" aufgrund einer nicht regelkonformen Datenlage ist nicht vorgesehen.
Ja. Die Länderkennung muss weiterhin bestätigt werden und bleibt Bußgeld-Tatbestandteil.
Ja. Die manuelle Umstellung von Sommer- und Winterzeit muss nach wie vor erfolgen.
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Tachograph und dem KITAS 4.0, welcher die Impulse für Geschwindigkeit und Strecke verarbeitet, wurde kryptografisch verbessert. Ein elektronisches Verschlüsselungsverfahren sowie ein neues Plombierungsverfahren schützen vor Manipulationen.
Nein. Über den Fahrer werden von den neuen Geräten nicht mehr persönliche Daten übertragen als vorher. Zudem haben Sie die Möglichkeit, dieses durch den Privacy-Button zu unterbinden. Welche Daten die Kontrollbehörden per Fernauslesen sehen, finden Sie oben unter " Welche Daten werden beim Fernauslesen abgefragt?"
Die automatisch erfassten Positionsdaten werden nur zum Zweck der Kontrolle im DTCO® gespeichert, aber nicht automatisch an den Unternehmer übertragen.
Nein. Da die Fernkontrolle am fahrenden Fahrzeug erfolgt, werden nur jene angehalten, die eine Auffälligkeit aufweisen. Alle Anderen bemerken die Fernkontrolle in der Regel nicht und können unbehelligt weiterfahren.
Ja. Jeder Fahrer muss vor Bedienung der neuen Smarttachographen geschult bzw. unterwiesen werden. So besagt das Artikel 33 der EU-Verordnung. Diese Unterweisungspflicht gilt übrigens auch für die älteren Generationen des digitalen Kontrollgeräts. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer. DTCO® Fahrerschulungen können Sie direkt über unseren Seminarkalender buchen.
Ja. Eine weitere Anforderung der EU-Richtlinie ist die verbesserte Standortbestimmung zu definierten Zeiträumen. Die Positionsdaten eines Lkw sollen künftig automatisch bei Start und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach drei Stunden kumulierter Fahrtzeit aufgezeichnet werden.
Zu diesem Zweck nutzt der DTCO® 4.0 die globale Satellitenarchitektur GNNS und greift auf einzelne Satellitensysteme wie NAVSTAR GPS aus den Vereinigten Staaten, GLONASS der russischen Föderation und das europäische System Galileo zu. So ist sichergestellt, dass das Gerät stets mit einem ausreichend starken Signal versorgt wird.
Die §57b-Prüfung des Tachographen ist alle 2 Jahre erforderlich.
Der Zeitaufwand für diese sogenannte „periodische Prüfung“ ist fahrzeugabhängig, da die zu
prüfenden Komponenten je nach Modell unterschiedlich verbaut sind. Dies betrifft vor allem
den
Zugang zum Geber.
Die aktuelle Version des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs können Sie auf der Seite des BAG einsehen.
Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge und Gespanne, die für zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind. Nach der EU-Verordnung Nr. 165/2014 sind Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material verwendet werden, welches zur Berufsausübung benötigt wird, von der Tachographenpflicht befreit, sofern das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und er sich in einem Radius von 100 km Luftlinie vom Standort des Unternehmens aufhält.
Aber: Handwerker oder nicht - bei über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für den beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.
Spätestens alle 90 Tage muss der Massenspeicher des digitalen Tachographen ausgelesen werden. Die auf den Fahrerkarten aufgezeichneten Daten müssen spätestens nach 28 Tagen ausgelesen werden. Die Frist beginnt dabei jeweils mit dem 1. Tag der Aufzeichnung.
Unternehmer sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die ausgelesenen Daten mindestens für zwei Jahre zu speichern. Darüber hinaus sind von den gespeicherten Daten Sicherheitskopien zu erstellen und diese gesondert an einem sicheren Ort zu verwahren.
Das Datenmanagement im DetailIhr DTCO® darf ausschließlich von einer autorisierten Werkstatt verbaut, programmiert und kalibriert werden. Er muss immer auf seine Funktionsweise hin überprüft werden, wenn:
Die Anzahl der Berichte hängt von der Benutzerstufe bzw. dem Softwarepaket ab. Die DMM Softwarepakete sind in unterschiedlichen Varianten verfügbar. Das DMM 5.0 Paket ist in den Varianten Lite, Silber oder Gold erhältlich.
Die Schnittstelle der digitalen Fahrtenschreiber ist mittels EU Verordnung technisch
festgelegt.
Da diese Schnittstelle grundsätzlich keine schnelle Datenübertragung zulässt, ist die
Geschwindigkeit des Datendownloads nur bedingt beeinflussbar.
Der Downloadprozess ist von der Datenmenge bzw. dem Downloadzeitraum abhängig. Wenn
sämtliche
Aktivitäten abgerufen werden, dauert es natürlich länger. Um die Downloadzeit zu verkürzen,
sollte man den Downloadkey so konfigurieren, dass nur der Zeitraum seit dem letzten Download
vom
Fahrzeug heruntergeladen wird.
Auf der Login Seite https://www.my-fis.com/Fleetservices/ gibt es neben dem „Anmelden“-Button einen Button „Kennwort vergessen“. Darüber können Sie Ihr Kennwort zurücksetzen. Bitte folgen Sie dazu den Schritten der Anleitung oder kontaktieren Sie Ihre zuständige Supporthotline.
Wenn neue Fahrerkarten (Generation 2) und Smart Tachographen 4.0 im Einsatz sind. Das Dateiformat der neuen Fahrerkarten und Tachographen hat sich geändert (Anhang 1c). Alle Dateien mit dem Anhang 1c können nur in der neuen Software 5.0 abgespeichert werden.
Nein, die neue DMM 5.0 kann sowohl das alte Dateiformat (Anhang 1b) als auch das neue Dateiformat (Anhang 1c) speichern. Somit können Sie alle Fahrerkaten- und Fahrzeugdateien in der neuen DMM 5.0-Software archivieren. Auf Wunsch werden sämtliche Daten aus der DMM 4.9 in die neue DMM 5.0-Software durch VDO migriert.
Wenn neue Fahrerkarten (Generation 2) und Smart Tachographen 4.0 im Einsatz sind, muss man den Downloadkey Pro upgraden. Das heißt, Sie müssen den Downloadkey erst updaten und dann mit einer Lizenzkarte einmalig freischalten oder alternativ einen neuen Downloadkey neuester Generation erwerben, den Downloadkey Pro S.
Mit der Funktion „Fahrerbrief“ können Sie überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen können Sie so Ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen und den Fahrer über sein Fehlverhalten informieren.
Vor dem Löschen sollten Sie sich vergewissern, dass die Archivierungsfrist verstrichen ist. Über „Archiv abrufen“ können Fahrzeuge und Fahrer gelöscht werden, wenn keine Archivdaten vorhanden sind. D.h. erst die Daten aus dem Archiv löschen und dann den Fahrer oder Fahrzeug. Sollten aber keine Archivdaten vorhanden seien, können Fahrer und Fahrzeuge über „Fahrzeugdaten“/ „Personendaten bearbeiten“ gelöscht werden.
Über „Fahrer“ / „Personaldaten“ / „bearbeiten“ kann man für den Fahrer ein Entlassungsdatum setzen. Bitte wählen Sie den letzten Arbeitstag als Enddatum. Über „Fahrzeuge“ / „Fahrzeugdaten“/ „bearbeiten“ kann man für das Fahrzeug ein Verkaufsdatum setzen. Bitte wählen Sie den letzten Einsatztag als Verkaufsdatum.
Die webbasierte TIS-Web® Software ist responsiv und somit auch auf Tablets und Handys mit Android als Betriebssystem einsetzbar.
Mit Hilfe der Connect-Schnittstelle können Daten von Ihrem Server oder Ihrer Cloud an TIS-Web® übertragen werden. Dort können alle Archivierungs- und Anwendungsfunktionen von TIS-Web® genutzt werden.
Der Datenblock „Geschwindigkeit“ fehlt. Dieser muss sowohl in den TIS-Web®-Einstellungen als auch auf dem Downloadkey unter „Spezialdaten“ ausgewählt sein.
TIS-Web® kann auf anderen Plattformen gar nicht oder nur bedingt, d.h. auf Umwegen, genutzt werden. Für Mac-Rechner und Linux gibt es derzeit noch keinen passenden DMM Client, d. h. der manuelle Download ist nicht möglich. Man kann TIS-Web® aber in Verbindung mit dem Automatic Uploader nutzen. Die Daten werden manuell in das Upload Verzeichnis des Automatic Uploaders kopiert und durch Ihn zu TIS-Web® übertragen.
Laut EU-Verordnung sind alle Zeiten eines Fahrers lückenlos zu dokumentieren - vorzugsweise auf seiner Fahrerkarte. Ist das nicht möglich, so müssen Fahrer vor der Fahrt eine Bestätigung der Firma über die letzten 28 Tage (Fahrerbescheinigung EU Formblatt) ausstellen lassen und mitführen.
In TIS-Web® gibt es drei Möglichkeiten des manuellen Downloads.
Montag bis Freitag: 07:45 – 16:30 Uhr
Oder schreiben Sie uns jederzeit:
info@schroiff.de