Sicherheit zum Nachrüsten

Abbiegeassistenzsysteme werden staatlich gefördert.

Abbiegemanöver von Lkws können einen immensen Risiko- und Stressfaktor darstellen. Das gilt für Fußgänger, Radfahrer und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Fahrzeugs, aber auch für den Fahrer selbst.

In den letzten Jahren ist die Aufmerksamkeit für schwere Verkehrsunfälle mit Lkw und Bussen gewachsen, die bei Abbiegevorgängen nach rechts andere Verkehrsteilnehmer übersehen. Es sind verschiedene gesetzgeberische Initiativen entstanden, und die Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten wird in den Programmen „De-minimis“ und „AAS“ mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

De-minimis

Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. In den Jahren 2020/2021 wurden rund 5.100 Abbiegeassistenzsysteme gefördert. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 begann für das Förderprogramm „De-minimis“ am 7. Januar 2022 und endet am 30. September 2022. Wichtige Informationen zum Förderprogramm De-minimis finden Sie unter: www.bag.bund.de

AAS

Alle anderen Antragsteller können über das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ eine Förderung für ihre Abbiegeassistenten beziehen. Dieses im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ (AAS) gestartete Förderprogramm unterstützt die Aus- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenten seit Anfang 2019 finanziell.

Die Förderung betrifft Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.

Das Förderprogramm wird voraussichtlich bis Ende 2024 gelten. Für das Jahr 2022 hat das BMVI insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen. Die Antragsfrist für Anträge auf Förderung von Abbiegeassistenzsystemen in der Förderperiode hat am 21.01.2022 begonnen. Die Antragstellenden werden gebeten, ihre Anträge zeitnah beim Bundesamt einzureichen.

Hier erfahren Sie mehr über die Nachrüst-Abbiegeassistenten von SCHROIFF.

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