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Wer auf den intelligenten Fahrtenschreiber Gen2V2 umrüsten muss.

Für Flottenbetreiber mit internationalem Güterverkehr steht schon bald der nächste wichtige Stichtag für die Tachographenumrüstung an: Bis zum 31.12.2024 müssen alle alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Version durch einen aktuellen intelligenten Tachographen Gen2V2 ersetzt sein, zum Beispiel durch den DTCO 4.1.

Eine Ausnahme besteht im grenzüberschreitenden Güterverkehr lediglich für die intelligenten Tachograph der 2. Generation, Version 1, wie z. B. den DTCO 4.0. Diese Geräte müssen erst zum 19.08.2025 abgelöst sein.

Welche Fahrzeuge müssen umgerüstet werden?

Schnell handeln

Wer allerdings die Nachrüstung auf die lange Bank schiebt, ist schlecht beraten. Die Nachfrage nach Umrüstungen wird in den Monaten vor der gesetzlichen Frist voraussichtlich stark ansteigen, und zum Jahresende muss mit langen Terminstaus in den Fachwerkstätten gerechnet werden. Schnell sein zahlt sich aus:

  • Freie Werkstattkapazitäten: Werkstätten und ihre Tachographen-Experten haben jetzt noch eher freie Termine als zum Jahreswechsel, wenn der Stau vor dem Werkstatt-Tor lang ist.

  • Effizienz: Es ist sinnvoll, den Termin zum Nachrüsten mit der ohnehin notwendigen periodischen Prüfung zusammenzulegen. So haben Werkstätten keine doppelte Arbeit am selben Fahrzeug in einer kurzen Zeitspanne, und Flottenbetreiber sparen sich teure Standzeiten. Gleichzeitig haben sie die Sicherheit, auch im Januar grenzüberschreitend unterwegs sein zu können.

  • Drohende Strafen: Jeder, der der Pflicht zum Einbau des neuen Tachographen nicht rechtzeitig nachkommt, muss tief in die Tasche greifen. Wer mit einem veralteten Fahrtenschreiber erwischt wird, dem winkt zum Beispiel in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro. Und durch die Remote-Scanning-Technologie identifizieren die Behörden mittlerweile die schwarzen Schafe quasi im Vorbeifahren.

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