Unnötige Bußgelder sind für Fahrpersonal und Flottenmanager gleichermaßen ärgerlich. Von der falschen Bedienung des Tachographen bis hin zu mangelndem Wissen über Lenk- und Ruhezeiten: Die Gefahr, Fehler im Arbeitsablauf zu begehen und dadurch Bußgelder zu verursachen, ist allgegenwärtig. Dabei lässt sich das mit einfachen Mitteln vermeiden. Entsprechendes Wissen schützt vor Verstößen und spart bares Geld.
Die Top 5 der Bußgeld-Vergehen bezogen auf den Tachographen
Das größte Einsparpotenzial bieten naturgemäß jene Verstöße, die am häufigsten vorkommen – denn teuer sind sie alle. Gemeint sind dabei Fehler bei der Bedienung des DTCO. Unrechtmäßiges Fahrverhalten – wie etwa die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder zu dichtes Auffahren – ist dabei ausgenommen. Nachstehend finden Sie die fünf häufigsten vermeidbaren Verstöße in Bezug auf den Tachographen.
Platz 1: Vergehen bei Lenk- und Ruhezeiten kommen nicht nur sehr oft vor – sondern Fahrer sowie Unternehmen auch teuer zu stehen. Das betrifft die Tageslenkzeiten und -ruhezeiten ebenso wie wöchentliche Lenk- und Ruhezeiten. Beispielsweise muss der Fahrer für eine Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung von mehr als 15 Minuten für jede begonnene Viertelstunde mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen, der Unternehmer sogar mit 180 Euro.
Platz 2: Nicht minder ärgerlich sind Fehler, die beim manuellen Nachtrag von Aktivitäten seit der letzten Entnahme der Fahrerkarte auftreten können. Denn wird ein solcher Nachtrag abgebrochen, entsteht eine Lücke in der Aufzeichnung, inklusive fehlender Ländereingabe. Dies zieht Strafen zwischen 75 und 250 Euro pro Tag nach sich.
Platz 3: Gleiches gilt für eine fehlerhafte Einstellung des Zeitgruppenschalters vor der Abfahrt, sodass die Abfahrtskontrolle nicht dokumentiert wird. In diesem Fall ist der Zeitpunkt, an dem die Arbeitszeit begonnen hat, nicht ersichtlich.
Platz 4: Wenn eine verpflichtende Lenkzeitunterbrechung nicht erfolgen kann, muss dies genau dokumentiert werden. Gründe hierfür können etwa eine lange Parkplatzsuche oder Stau sein. In diesen Fällen ist ein Tagesaudruck zu erzeugen, auf dem Art und Grund der Abweichung vermerkt werden müssen. Fehlt diese Dokumentation, wird die nicht erfolgte Lenkzeitunterbrechung als strafbarer Verstoß bewertet.
Platz 5: Vermeidbarer kann ein Bußgeld wohl kaum sein – und doch kommt es ständig vor: Die Rede ist vom Druckerpapier für den Tachographen. Dieses ist für eine vollständige Dokumentation der Arbeitsschicht an Bord unabdingbar, wird aber meist aus Kostengründen nicht in nötigem Umfang mitgeführt. Dabei ist es Pflicht, stets Reservepapier bereitliegen zu haben. Das Bußgeld beträgt hierfür 75 Euro je Arbeitsschicht
Die Ursache solcher Verstöße ist leicht ausgemacht: In den meisten Fällen handelt es sich schlicht und ergreifend um mangelndes Wissen. In unseren Fahrer- und Disponentenschulungen machen wir Ihre Mitarbeiter fit für den Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät.