Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für die Förderperiode 2026 wird am 14. April 2026, 9.00 Uhr, beginnen.
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Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ - ehemals bekannt unter der Bezeichnung "De-minimis" - werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und des Umweltschutzes durchführen.
Von den Fördermaßnahmen profitieren Firmen, die schwere Kraftfahrzeuge zugelassen haben, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Dabei werden Maßnahmen Verringerung der Umweltbelastung gefördert, wie etwa der Erwerb von Ortungs- und Telematik-Systemen. Auch fahrzeugbezogene Sicherheitsmaßnahmen wie das Nachrüsten von 360°- und Rückfahrkameras sind nach dem Programm förderfähig. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.
Die nötigen Unterlagen stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online auf seinem eService-Portal zur Verfügung.
BALM-Hotline: 0221 5776-2699
Die Antragsfrist endet gemäß Richtlinie am 31.08.2026. Das elektronische Antragsportal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
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