Die Verordnung (EU) 2016/799 zur Durchführung der Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Seitdem sind alle zugelassenen Neufahrzeuge und umgerüstete Fahrzeuge über 3,5 t mit einem intelligenten Tachographen mit neuen Funktionen ausgestattet.
Ziel der neuen EU-Verordnung ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, die Sicherstellung der Einhaltung der Sozialvorschriften und damit die Regulierung des Wettbewerbs auf dem europäischen Markt. Die erhöhte Sicherheit soll auch unerlaubtes Manipulieren der digitalen EU-Kontrollgeräte verhindern.
Die Wahl der richtigen Datenmanagementlösung entsprechend der Größe und der Organisationsstruktur Ihres Unternehmens ist von entscheidender Bedeutung. Eine Bedarfsanalyse hilft Ihnen, die Lösung auszuwählen, die am besten zu Ihnen passt und die Effizienz Ihrer Abläufe erhöht. Der VDO-Leitfaden „Download der gesetzlich vorgeschriebenen Daten“ verrät Ihnen mehr über die gesetzlichen Vorschiften bezüglich Tachographen-Daten und wie Ihr Betrieb sie mit maßgeschneiderten Lösungen einhalten kann. Die Themen:
Datenmanagement: Das müssen Sie wissen
Einhaltung der Vorschriften
Einsicht in die Fahrertätigkeit
Automatisierter Download
Optimierung des Betriebes
Welche Lösung ist die richtige für Ihren Betrieb?
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