Das EU-Mobilitätspaket 1 schreibt vor, dass bis zum 1. Juli 2026 leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgericht im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit intelligenten Tachographen der 2. Generation (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet und die nötigen Pflichten zur Datenarchivierung umgesetzt sein müssen. Das gilt auch für nur gelegentlich grenzüberschreitenden Einsätzendes Fahrzeugs.
Entscheidend für die Nachrüstpflicht ist das zusammengefasste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs – auch z. B. bei Anhängerbetrieb, wobei das Gewicht des Anhängers aufaddiert wird.
Die neue Regelung betrifft ausschließlich Unternehmen, die grenzüberschreitend operieren oder Kabotagefahrten durchführen – etwa in der Kurier-, Express- und Paketlogistik, in der Lebensmittellogistik oder im Handwerk.